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Freie Fahrt für unserer Gäste
Freie Fahrt für unsere Gäste im Bereich VHB (Landkreis Konstanz) mit der örtlichen VHB-Gästekarte 

Freie Fahrt für alle Gailinger Feriengäste

Während Ihres Aufenthaltes in Gailingen am Hochrhein halten wir für Sie einen besonderen Service bereit: Urlauber und Feriengäste fahren seit Januar 2009 kostenlos mit Bus und Bahn im Geltungsbereich der VHB im Landkreis Konstanz. Die Fahrt mit den Bussen der SBG nach Singen und die kostenlose Nutzung des Nahverkehrszuges Seehas, zum Beispiel für eine Fahrt zum Bodensee nach Radolfzell, zur  Gemüseinsel Reichenau oder nach Konstanz und zur Blumeninsel Mainau, dürfte für jeden Gast interessant sein.

Für unsere Gäste wird im Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (innerhalb Landkreis Konstanz) die VHB-Gästekarte zur Fahrkarte. Die 8 teilnehmenden Gemeinden finanzieren dies über die einen Zuschuss, der als pauschalierter Betrag je Gast und Übernachtung bereits im Übernachtungspreis eingeschlossen ist.

Lassen Sie für Ausflüge Ihr Auto stehen und nutzen Sie innerhalb des VHB-Geltungsbereiches alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs kostenlos.

Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgend genannten Bedingungen, neben diesen auch die allgemeinen Beförderungsbedingungen des VHB gelten:

1. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse innerhalb des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee, siehe Übersichtskarte (ausgeschlossen sind IC, EC, ICE und CIS).

2. Die VHB-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.

3. Die VHB-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der VHB-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.

4. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich für Personen, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee bzw. der Verkehrsunternehmen.

5. Die VHB-Gästekarte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der VHB-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn die VHB-Gästekarte als Gruppenfahrkarte genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.

6. Die VHB-Gästekarte ist nicht übertragbar.

7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, die VHB-Gästekarte als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer VHB-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei der Tourist-Information und Bürger-Service (TIBS) im Rathaus.

8. Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den befördernden Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus vor.

9. Die VHB-Gästekarte gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (nicht zur Anreise).

10. Für Ihre Fahrt über das Gebiet der VHB-Gästekarte hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im VHB-Gebiet zu entrichten.

11. Informationen über den Verkehrsverbund Hegau-Bodensee erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Tourist-Informationen oder im Internet unter www.vhb-info.de.

12. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,00 Euro zu entrichten.

Weitere Vergünstigungen in unserer Gemeinde und auf diese Gästekarte bei anderen touristischen Anbietern erhalten Sie aufgelistet mit Ihrer Gästekarte beim Ausfüllen des Meldescheines beim Gastgeber vor Ort.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihre Tourist-Information und Bürger-Service (TIBS)
Gailingen am Hochrhein


 
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